Burnout ist ein zunehmend ernstzunehmendes Thema, das viele Menschen in Deutschland betrifft. Die Belastungen in Beruf und Privatleben können zu einem Zustand führen, in dem man sich körperlich und emotional erschöpft fühlt. Doch welche Rechte hast Du, wenn Du aufgrund von Burnout krankgeschrieben wirst? Welche Pflichten musst Du beachten? Und wie sieht es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland aus? Hier erfährst Du alles Wichtige!
1. Was ist Burnout und wann ist eine Krankschreibung möglich?
Burnout beschreibt einen Zustand der völligen Erschöpfung, der oft durch übermäßigen Stress, berufliche Überlastung oder emotionale Belastungen hervorgerufen wird. Im fortgeschrittenen Stadium kann Burnout zu physischen Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Magenproblemen und sogar zu Depressionen führen.
Wenn Du bemerkst, dass die Belastungen Deine Gesundheit ernsthaft beeinträchtigen, solltest Du nicht zögern, einen Arzt aufzusuchen. Ärzte können Dich offiziell krank schreiben, wenn sie feststellen, dass Dein Burnout einen Grad erreicht hat, der Deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Wichtig ist hier: Burnout als solches ist oft kein eigenständiger Diagnosebegriff im medizinischen Sinne. Häufig wird die Diagnose „Erschöpfungssyndrom“ oder „Depression“ gestellt.
2. Wie läuft die Krankschreibung ab?
Wenn Dein Arzt zu dem Schluss kommt, dass Du aufgrund Deines Burnouts nicht arbeitsfähig bist, erhältst Du eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese AU musst Du Deinem Arbeitgeber in der Regel spätestens am vierten Krankheitstag vorlegen (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Dein Arzt kann Dich auch rückwirkend für bis zu drei Tage krank schreiben, sollte es für die Feststellung des Burnouts einen berechtigten Grund geben.
Die AU enthält keine Details über die genaue Diagnose, sondern nur, dass Du krank bist. Dein Arbeitgeber hat also keinen Anspruch darauf, zu erfahren, dass Burnout der Grund Deiner Krankschreibung ist.
3. Deine Rechte bei Burnout und Krankschreibung
Wenn Du wegen Burnouts krankgeschrieben bist, hast Du verschiedene Rechte, die Dich schützen. Hier sind die wichtigsten:
- Entgeltfortzahlung: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir für bis zu sechs Wochen Dein volles Gehalt weiterzuzahlen, wenn Du krankgeschrieben bist (§ 3 EFZG). Dies gilt jedoch nur, wenn Du in den letzten zwölf Monaten nicht bereits für dieselbe Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben warst.
- Krankengeld: Wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, hast Du Anspruch auf Krankengeld von Deiner Krankenkasse (§ 44 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V). Dieses beträgt etwa 70 % Deines Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoverdienstes.
- Kündigungsschutz: Eine Krankschreibung schützt Dich nicht automatisch vor einer Kündigung. Allerdings darf eine krankheitsbedingte Kündigung nur unter sehr engen Voraussetzungen ausgesprochen werden, etwa wenn langfristig keine Aussicht auf Besserung besteht und die Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt (§ 1 Kündigungsschutzgesetz – KSchG). Bei einem Burnout ist eine solche Kündigung in der Regel nur schwer durchsetzbar.
4. Deine Pflichten während der Krankschreibung
Neben den Rechten gibt es auch einige Pflichten, die Du beachten musst, wenn Du krankgeschrieben bist:
- Meldepflicht: Du musst Deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass Du krank bist. Die AU musst Du, wie bereits erwähnt, spätestens am vierten Tag vorlegen (§ 5 EFZG). Manche Arbeitsverträge können aber auch frühere Fristen verlangen.
- Verhaltenspflicht: Während Deiner Krankschreibung musst Du Dich so verhalten, dass Deine Genesung nicht gefährdet wird. Aktivitäten, die im Widerspruch zur Genesung stehen, solltest Du vermeiden. Du darfst jedoch durchaus Dinge tun, die Deiner Erholung dienen. Bei einem Burnout kann das zum Beispiel ein Spaziergang oder ein entspannender Urlaub sein. Wichtig ist, dass Du keine Arbeiten verrichtest, die Deine Genesung verzögern könnten. Bei einem Burnout wird daher beispielsweise davon abgeraten, Stresssituationen oder belastende Aufgaben zu übernehmen.
5. Die Rückkehr zur Arbeit
Wenn Du Dich wieder in der Lage fühlst, zur Arbeit zurückzukehren, solltest Du dies Deinem Arbeitgeber mitteilen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst eine stufenweise Wiedereingliederung (oft auch als „Hamburger Modell“ bezeichnet) zu nutzen. Hierbei handelt es sich um eine allmähliche Rückkehr an den Arbeitsplatz, bei der die Arbeitszeit und der Umfang der Aufgaben schrittweise erhöht werden. Diese Maßnahme ist oft bei psychischen Erkrankungen wie Burnout sinnvoll und wird von der Krankenkasse unterstützt (§ 74 SGB V)
6. Prävention und Unterstützung
Um zukünftigen Burnout-Fällen vorzubeugen, hast Du das Recht, an betrieblichen Präventionsmaßnahmen teilzunehmen. Viele Unternehmen bieten inzwischen Maßnahmen zur Stressbewältigung oder ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an, um Überlastungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern (§ 3 ArbSchG).
Außerdem gibt es von Seiten der Krankenkassen Präventionsangebote, wie z.B. Stressbewältigungsprogramme oder Entspannungskurse, die Du in Anspruch nehmen kannst (§ 20 SGB V).
7. Psychologische Unterstützung und Therapie
Ein Burnout erfordert oft mehr als nur eine Krankschreibung. Viele Betroffene profitieren von einer psychotherapeutischen Behandlung. Hier hast Du als gesetzlich Versicherter Anspruch auf eine Psychotherapie, die von der Krankenkasse bezahlt wird (§ 27 SGB V). Allerdings gibt es oft Wartezeiten, daher solltest Du Dich frühzeitig darum kümmern.
In akuten Krisenfällen besteht auch die Möglichkeit, sich an eine psychosomatische Klinik zu wenden. Diese Kliniken bieten spezialisierte Therapieangebote für Burnout-Patienten an, die ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.
Fazit
Wenn Du das Gefühl hast, an Burnout zu leiden, solltest Du nicht zögern, einen Arzt aufzusuchen. Du hast das Recht auf eine Krankschreibung, wenn Deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, und bist während dieser Zeit rechtlich geschützt. Deine Hauptpflicht besteht darin, Deiner Genesung Priorität einzuräumen und Deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht zu melden.
Es ist wichtig, dass Du Dir über Deine Rechte und Pflichten im Klaren bist, um den Genesungsprozess ohne zusätzliche Belastungen zu durchlaufen. Wenn Du die nötige Unterstützung in Form von Therapie, Präventionsmaßnahmen oder Betriebshilfen in Anspruch nimmst, hast Du gute Chancen, wieder gesund und gestärkt in den Arbeitsalltag zurückzukehren.
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